Definitionen

1  Nationale Planung unter Berücksichtigung der Nutzung in Nachbarländern
2  Geringstnotwendige Leistung, Beachtung der abweichenden Nutzung in Nachbarländern, die Bereichsgrenzen 433 / 435 MHz dürfen
 nicht überschritten werden
3  ATV sollte in den Mikrowellenbereich wechseln, kann aber,  wenn zugelassen, betrieben werden Bei Störungen zwischen ATV und
 Satellitenfunk hat der Satellitenfunk Vorrang.
4  Betriebsarten gemäß Satellitenbandplan
5  Digitale Breitbandexperimente mit besonderen Auflagen