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Definitionen |
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1
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Nationale
Planung unter Berücksichtigung der Nutzung in Nachbarländern
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2
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Geringstnotwendige Leistung,
Beachtung der abweichenden Nutzung in Nachbarländern, die Bereichsgrenzen
433 / 435 MHz dürfen nicht überschritten werden
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3
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ATV sollte in den
Mikrowellenbereich wechseln, kann aber, wenn zugelassen, betrieben werden
Bei Störungen zwischen ATV und Satellitenfunk hat der Satellitenfunk
Vorrang.
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4
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Betriebsarten gemäß Satellitenbandplan
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5
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Digitale Breitbandexperimente mit
besonderen Auflagen
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